AGB
Besondere Geschäftsbedingungen für die Reisevermittlung über das Internet
Sehr geehrter Reisekunde, wir danken für das Vertrauen, welches Sie uns mit dem Auftrag zur Vermittlung Ihrer Reise erweisen. Wir setzen unsere ganze Kraft und Erfahrung ein, um Sie bestens zu beraten und Ihren Vermittlungsauftrag zur Ihren vollen Zufriedenheit abzuwickeln. Hierzu helfen klare Vereinbarungen über die beiderseitigen Rechte und Pflichten. Diese Vereinbarung wird zwischen uns dem Reisevermittler (nachstehend „RM“ abgekürzt) und Ihnen als dem Reisekunden (nachstehend „RK“ abgekürzt) in Form dieser Geschäftsbedingungen getroffen. Diese werden Inhalt des zwischen Ihnen und uns mit Ihrem Vermittlungsauftrag zustande kommenden Reisevermittlungsauftrages (Reiseanmeldung).
1. Vertragsschluss, anzuwendendes Recht
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der RK dem RM den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich,
mündlich, fernmündlich oder per E Mail vorgenommen werden. Sie erfolgt
durch den RK auch für alle in der Reiseanmeldung Mitaufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der RK wie für seine
eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat.
1.2 Mit der Erteilung des
Vermittlungsauftrages kommt zwischen RM und RK der
Reisevermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande,
hierfür bedarf es keiner bestimmten Form.
1.3 Die Rechte und Pflichten von RM und RK ergeben sich aus den
vertraglich getroffenen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen
Vorschriften der § 675, 631 ff. BGB.
1.4 Für die Rechte und Pflichten des RK gegenüber dem Vertragspartner
der vermittelten Leistungen gelten ausschließlich die mit diesem
getroffenen Vereinbarungen, insbesondere – soweit wirksam vereinbart –
dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen.
1.5 Die Angebote der Reisedatenbanken sind eine Aufforderung an den
Kunden, sein Vertragsangebot an die Fluggesellschaft, bzw. den Anbieter
abzugeben.
1.6 Der Kunde richtet mit der Absendung des Buchungsformulars ein für
den Kunden rechtsverbindliches Vertragsangebot an den Anbieter der
Leistung.
1.7 Der Kunde erhält nach der Übermittlung des Buchungsauftrages,
ebenfalls per Online, eine vorläufige, noch unverbindliche Eingangs-
und Reservierungsbestätigung. Der Vertrag kommt jedoch erst durch
unsere per E Mail, Fax oder Post übermittelte Buchungsbestätigung
zustande.
2. Auskünfte, Hinweise
2.1
Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haften wir im Rahmen des
Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl
der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den RK.
2.2 Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur
Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen
Vereinbarung zustande.
2.3 Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haften wir gemäß § 676 BGB
nicht, es sei denn, das ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen
wurde.
2.4 Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind wir nicht verpflichtet, den
jeweils billigsten Anbieter der gewünschten touristischen Leistung zu
ermitteln und anzubieten.
2.5 Es wird empfohlen eine entsprechende Reiseversicherung
abzuschließen. Der Abschluss ist nur bis einen Monat vor Abreise oder direkt nach Buchung
möglich.
3. Visa, Bescheinigungen
3.1
Die Beschaffung von Visa erfolgt durch uns nur bei ausdrücklichem
Auftrag des RK. Hierfür sind wir berechtigt, dem RK die uns
entstehenden Kosten und Bearbeitungsentgelt, mindestens € 80,- (incl.
MwSt.) pro Buchungsvorgang, in Rechnung zu stellen.
3.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
rechtzeitigen Zugang notwendiger Visa, soweit wir die Verzögerung nicht
zu vertreten haben.
3.3 Für die Beschaffung sonstiger Bescheinigungen, Unterlagen, Zeugnisse usw. gelten 3.1 und 3.2 entsprechend.
4. Buchungsabwicklung, Reiseunterlagen
4.1 Wir sind berechtigt, von Buchungsvorgaben des RK abzuweichen, wenn
wir nach den Umständen davon ausgehen dürfen, dass der RK die
Abweichung billigen würde. Dies gilt nur insoweit, als es uns nicht
möglich ist, den RK zuvor von der Abweichung zu unterrichten und seine
Entscheidung zu erfragen.
4.2 wie auch der RK
selbst, sind wir verpflichtet, die ihm von uns ausgehändigte
Buchungsbestätigungen des/der vermittelten Unternehmen(s); Flugscheine,
Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige
Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf
die Übereinstimmung mit der Buchung und mit unserem Vermittlungsauftrag
zu überprüfen. Der RK ist verpflichtet, uns von etwaigen Abweichungen,
fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu
unterrichten.
5. Aufwendungsersatz, Bearbeitungsentgelt
5.1
Wir können, auch dann, wenn ein Vertrag mit einem zu vermittelnden
Unternehmen nicht zustande kommt, einen Aufwendungsersatz verlangen,
wenn dies bei Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart wurde.
5.2 Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung können wir einen
Aufwendungsersatz und ein Bearbeitungsentgelt in folgenden Fällen
verlangen, bei denen durch besondere Umstände bei der Reisevermittlung Aufwendungen und Arbeitsaufwand entstehen, die nicht durch Entgelte des
touristischen Anbieters an uns Abgedeckt sind:
a. die Visabeschaffung (vergl. Hierzu Ziff. 3.1)
b. die Beschaffung sonstiger Unterlagen, soweit Sie nicht zu den gewöhnlichen Reiseunterlagen gehören.
c. Telefon-, und Telex- und Telefaxgebühren für Anfragen bei
kurzfristigen Buchungen von 7 Tagen vor Reiseantritt oder später.
d. bei speziellen Anfragen auf Wunsch des RK sowie bei allgemeinen
Buchungsanfragen, bei denen wir einen über dem üblichen Umfang
liegenden Aufwand nachweisen.
e. für die Bearbeitung von Stornovorgängen, soweit dies über die
Weiterleitung der Stornomitteilung an den Veranstalter sowie der
Stornorechnung an den RK hinausgeht.
5.3 Aufwendungsersatz können wir auch insoweit vom RK verlangen, als
wir unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen den Preis einer
vermittelten Leistung (insbesondere den Reisepreis einer Pauschalreise)
oder Rücktritts- (Storno-)kosten an den
Reiseveranstalter/Leistungsträger verauslagt haben. Diesem Anspruch
kann der RK Gewährleistungsansprüche gegen den
Reiseveranstalter/Leistungsträger nicht entgegenhalten; es sei denn,
dass den RM eine Mithaftung aus dem Reisevermittlungsvertrag trifft.
